Interdisziplinäres und vernetztes Denken halte ich für enorm wichtig. Scheuklappen sind mir als freier Geist im Sinne libertär-minimalstaatlicher Ideale wie auch breiter Allgemeinbildung ein Dorn im Auge. Dies in Verbindung mit der zentralen Einsicht, dass allein schon infolge des Prinzips der Normenhierarchie eine überzeugende juristische Methodik ohne eine systematische Einordnung jeder (!) Rechtsnorm in den verfassungsrechtlichen Gesamtkontext nicht möglich ist, hat bewirkt, dass ich mich nie damit begnügt habe, nur eine Hauptdisziplin zu verfolgen. Entsprechend breit ist denn auch mein thematisches Wirkungsfeld:


Kerngebiete:

  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Arbeitsrecht (inkl. öffentliches Personalrecht)
  • Personenrecht (insb. Vereins- und Medienrecht)
  • Familien- und Erbrecht
  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
  • Nebenstrafrecht
  • diverse Spezialgebiete des Verwaltungsrechts (Steuer- und Abgabenrecht, Polizeirecht, öffentliches Wirtschaftsrecht sowie Bildungsrecht)


Weitere Rechtsgebiete:

  • Allgemeines Vertragsrecht (inkl. AGB)
  • Mietrecht
  • Haftpflicht- und Bereicherungsrecht
  • Gesellschafts- und Unternehmensrecht
  • Strassenverkehrsrecht
  • Sozialversicherungsrecht (insb. AHV/ALV)
  • Kernstrafrecht
  • etc.