Das Honorar wird einzelfallweise festgelegt, wobei neben einer Abrechnung nach Stundenaufwand im Sinne gegenseitiger Kostentransparenz auch Pauschaltarife möglich sind. Bei Selbstzahlern wird sodann in der Regel eine Vorauszahlung oder zumindest angemessene Anzahlung in Form eines Kostenvorschusses verlangt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung oder sind infolge ungünstiger finanzieller Lage Ihrerseits die Voraussetzungen für die Gewährung unentgeltlicher Rechtspflege aus der Staatskasse voraussichtlich erfüllt, können Sie sich hingegen - mit Ausnahme administrativer Belange - zurücklehnen. Des Weiteren arbeite ich bisweilen mit (ideellen oder kommerziellen) Prozessfinanzierungsakteuren zusammen - insbesondere, wenn einer Streitsache grundsätzliche bzw. wegweisende Bedeutung über den konkreten Einzelfall hinaus zukommt.